Bei Meinungsverschiedenheiten mit der DOMCURA in der Privathaftpflicht können sich Versicherungsnehmer jederzeit an das Beschwerdemanagement wenden, ergänzend an den Versicherungsombudsmann als Verbraucherschlichtungsstelle oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dieser Abschnitt nennt die Anschriften und Kontaktdaten der zuständigen Stellen.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle wenden:
DOMCURA AG / Abteilung Beschwerdemanagement / Theodor-Heuss-Ring 49 / 24113 Kiel
bzw. an:
Nordvers GmbH / Abteilung Beschwerdemanagement / Theodor-Heuss-Ring 49 / 24113 Kiel
Versicherungsombudsmann
Kann im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Versicherer gefunden werden, ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die vorgesehene Schlichtungsstelle für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ist der Versicherungsombudsmann e.V.:
- Kontakt: Postfach 080632, 10006 Berlin
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu Meinungsverschiedenheiten kommt, gibt es mehrere Anlaufstellen. Zunächst kann man sich an das Beschwerdemanagement wenden. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, ist der Versicherer bereit, am Streitbeilegungsverfahren beim Versicherungsombudsmann e.V. teilzunehmen. Zusätzlich kann man sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden, die den Versicherer beaufsichtigt, aber keine einzelnen Streitfälle verbindlich entscheidet.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Streit mit dem Versicherer zuerst wenden?
Bei Meinungsverschiedenheiten kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle der DOMCURA AG oder der Nordvers GmbH wenden, jeweils an die Abteilung Beschwerdemanagement, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel.
Was passiert, wenn keine Einigung mit dem Versicherer zustande kommt?
Kann ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Vorgesehen ist der Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Man kann sich jedoch an sie wenden, wenn man mit der Betreuung nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024