Bei der Privathaftpflicht der DOMCURA kann der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung wieder auflösen, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist und er davon nichts wusste – für die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages gilt jedoch eine Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht. Diese Frist beginnt, sobald er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein und dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wusste der Versicherungsnehmer davon nichts, darf er den später abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen. Dafür hat er ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Doppelversicherung erfährt, einen Monat Zeit. Die Aufhebung greift, sobald seine entsprechende Erklärung beim Versicherer eintrifft.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Kann ich einen doppelten Vertrag wieder loswerden, wenn ich von der Doppelung nichts wusste?
Ja. Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung des späteren Vertrages?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann ist die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024