Die Domcura Privathaftpflicht schließt Schäden bei der Nutzung fremder Wassersportfahrzeuge ein, sofern kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Halters besteht – ideal etwa für ein ausgeliehenes Boot im Urlaub. Wichtig zu wissen: Ein Schaden am Fahrzeug selbst ist dabei nicht versichert.
Fremde Wassersportfahrzeuge sind bei der DOMCURA AG eingeschlossen, soweit Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Halters nicht besteht.
Der evtl. Schaden am Fahrzeug ist nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Urlaub ein fremdes Boot ausleiht und nutzt, ist über die Privathaftpflicht abgesichert, wenn nicht bereits eine Haftpflicht des Bootshalters greift. Beschädigungen am geliehenen Boot selbst zählen jedoch nicht zum Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist die Nutzung eines ausgeliehenen Bootes im Urlaub versichert?
Ja, fremde Wassersportfahrzeuge sind bei der DOMCURA AG eingeschlossen, soweit Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Halters nicht besteht.
Ist ein Schaden am ausgeliehenen Boot selbst versichert?
Nein, der evtl. Schaden am Fahrzeug ist nicht versichert.
Was gilt, wenn die Haftpflicht des Halters bereits Schutz bietet?
Der Einschluss fremder Wassersportfahrzeuge greift nur, soweit Versicherungsschutz über die Haftpflicht des Halters nicht besteht.