Mit der Domcura Privathaftpflicht sind neue Risiken – etwa ein neu angeschaffter Hund – sofort mitversichert. Über die Vorsorgeversicherung greift der Schutz auch für unvorhergesehene Ereignisse. Wichtig ist jedoch die rechtzeitige Anzeige neuer Risiken innerhalb eines Monats nach Aufforderung, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Schafft sich beispielsweise ein Versicherungsnehmer einen Hund an, ist dieser sofort mitversichert.
Der Versicherungsnehmer ist aber verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Was bedeutet das konkret?
Neue Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung zunächst automatisch mitgedeckt. Wird der Versicherungsnehmer vom Versicherer dazu aufgefordert, muss er ein solches neues Risiko innerhalb eines Monats melden. Bleibt diese Meldung aus, entfällt der Schutz für dieses Risiko – und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem es entstanden ist.
Häufige Fragen
Ist ein neu angeschaffter Hund sofort mitversichert?
Ja. Schafft sich ein Versicherungsnehmer beispielsweise einen Hund an, ist dieser sofort mitversichert.
Muss ich ein neues Risiko dem Versicherer melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Welche Frist gilt für die Anzeige eines neuen Risikos?
Nach Aufforderung des Versicherers ist das neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige nicht rechtzeitig vornehme?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.