Bei der Domcura Privathaftpflicht bleibt der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers zunächst für mitversicherte Angehörige bestehen – für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder. So läuft die Absicherung bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin weiter, und wer die nächste Rechnung begleicht, wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz fort für:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers
- und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsschutz für diese Personen läuft bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin weiter.
Wird die nächste Prämienrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, stehen die mitversicherten Angehörigen nicht sofort ohne Schutz da. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und die dazugehörigen unverheirateten Kinder bleiben zunächst weiter abgesichert – und zwar so lange, bis die nächste Prämie fällig wird. Zahlt der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Rechnung, übernimmt er damit die Rolle des Versicherungsnehmers und der Vertrag läuft in seinem Namen weiter.
Häufige Fragen
Wer ist nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter versichert?
Weiter versichert sind der mitversicherte Ehegatte und eingetragene Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz für die Angehörigen fort?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Was passiert, wenn die nächste Prämienrechnung beglichen wird?
Wird die nächste Prämienrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Wer wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers zum neuen Versicherungsnehmer?
Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner wird Versicherungsnehmer, sobald er die nächste Prämienrechnung begleicht.