Die Domcura Privathaftpflicht bietet Polizeibeamten einen besonderen Versicherungsschutz, der ihre spezifischen dienstlichen Risiken absichert – vom erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen zu Dienstzwecken bis zum Halten oder Hüten von Tieren im Auftrag des Dienstherrn.
Beim Einschluss der Diensthaftpflichtversicherung ist beispielsweise der erlaubte Besitz, das Tragen und das Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken und Dienstübungen eingeschlossen.
Ebenfalls eingeschlossen ist das Halten oder Hüten von Tieren im Auftrag der Dienstherren.
Was bedeutet das konkret?
Für Polizeibeamte bringt der Dienst besondere Situationen mit sich, die über den privaten Alltag hinausgehen. Der besondere Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht berücksichtigt diese dienstlichen Gegebenheiten. So sind unter anderem der dienstlich erlaubte Umgang mit Waffen sowie das im Auftrag des Dienstherrn erfolgende Halten oder Hüten von Tieren berücksichtigt. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Für wen ist dieser besondere Versicherungsschutz gedacht?
Der besondere Versicherungsschutz richtet sich an Polizeibeamte und deckt deren spezifische Risiken im Dienst ab.
Ist der Umgang mit Waffen mitversichert?
Beim Einschluss der Diensthaftpflichtversicherung sind der erlaubte Besitz, das Tragen und das Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken und Dienstübungen eingeschlossen.
Ist das Halten oder Hüten von Tieren abgedeckt?
Ja, das Halten oder Hüten von Tieren im Auftrag der Dienstherren ist eingeschlossen.
Gilt der Waffeneinschluss auch für private Zwecke?
Nein, Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen sind ausschließlich zu Dienstzwecken und Dienstübungen eingeschlossen.