In der Domcura Privathaftpflicht sind Schäden durch E-Scooter mitversichert, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt, keine Versicherungspflicht besteht und die Nutzung ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen erfolgt.
Schäden durch E-Scooter sind mitversichert, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 6 km/h.
- Es besteht keine Versicherungspflicht.
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie mit einem E-Scooter einen Schaden, greift der Versicherungsschutz nur, wenn der Roller langsam genug ist, nicht versicherungspflichtig ist und Sie damit nicht im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs sind. Sind alle drei Punkte erfüllt, gilt der Schaden als über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch E-Scooter über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, Schäden durch E-Scooter sind mitversichert, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Höchstgeschwindigkeit darf der E-Scooter haben?
Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 6 km/h betragen.
Wo darf der E-Scooter genutzt werden, damit der Schutz greift?
Die Nutzung muss ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen erfolgen.
Besteht der Schutz auch bei versicherungspflichtigen E-Scootern?
Nein, der Schutz gilt nur, sofern für den E-Scooter keine Versicherungspflicht besteht.