Die Domcura Privathaftpflicht schließt geistig und körperlich behinderte Kinder in den Versicherungsschutz ein – und zwar auch dann, wenn diese Kinder bereits volljährig sind. Erfahren Sie, unter welcher Voraussetzung dieser Einschluss gilt.
In der Domcura Privathaftpflicht sind geistig und körperlich behinderte Kinder eingeschlossen, sofern diese volljährig sind.
Was bedeutet das konkret?
Volljährige Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind über die Privathaftpflicht mit abgesichert. Der Versicherungsschutz endet für sie also nicht automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht das maßgebliche Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Sind behinderte Kinder in der Domcura Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, geistig und körperlich behinderte Kinder sind in der Domcura Privathaftpflicht eingeschlossen, sofern sie volljährig sind.
Gilt der Einschluss auch für volljährige Kinder?
Ja, der Einschluss gilt gerade für volljährige Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung.
Welche Voraussetzung muss für den Einschluss erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die geistig und körperlich behinderten Kinder volljährig sind.
Endet der Schutz mit Erreichen der Volljährigkeit?
Nein, geistig und körperlich behinderte Kinder bleiben auch als Volljährige in der Domcura Privathaftpflicht eingeschlossen.