Die Domcura Hausratversicherung im Tarif „DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept“ ist eine Neuwertversicherung nach den VGB 2020 und verzichtet bewusst auf die Versicherungssumme 1914 – so entsteht keine summenmäßige Unterversicherung, solange die gemeldete Wohn- und Nutzfläche stimmt.
Unser Versicherungsprodukt "DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept" ist gemäß den Bedingungen eine Neuwertversicherung nach den VGB 2020. Es verzichtet bewusst auf die Angabe einer Versicherungssumme 1914, die in dieser Funktion eine Höchstentschädigung darstellt.
Da im Versicherungsvertrag aber keine Versicherungssumme, also keine Höchstentschädigung, vereinbart ist, kann auch keine summenmäßige Unterversicherung entstehen.
Diese ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der gemeldeten Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche am Schadentag nicht korrekt ist.
Was bedeutet das konkret?
Beim Einfamilienhauskonzept wird kein fester Höchstbetrag als Versicherungssumme festgelegt. Stattdessen dient die gemeldete Wohn- und Nutzfläche als Grundlage. Solange diese Quadratmeterangabe korrekt ist, müssen Sie sich keine Sorgen über eine Unterversicherung machen.
Häufige Fragen
Gibt es beim Einfamilienhauskonzept eine Versicherungssumme?
Nein. Das "DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept" verzichtet bewusst auf die Angabe einer Versicherungssumme 1914, die eine Höchstentschädigung darstellen würde.
Kann eine summenmäßige Unterversicherung entstehen?
Nein. Da im Vertrag keine Versicherungssumme und damit keine Höchstentschädigung vereinbart ist, kann keine summenmäßige Unterversicherung entstehen.
Wann ist dennoch eine Unterversicherung möglich?
Eine Unterversicherung ist nur dann möglich, wenn die Anzahl der gemeldeten Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche am Schadentag nicht korrekt ist.
Nach welchen Bedingungen wird versichert?
Das "DOMCURA PRIVAT Einfamilienhauskonzept" ist gemäß den Bedingungen eine Neuwertversicherung nach den VGB 2020.