Mit dem Baustein „Unbenannte Gefahren“ der Domcura Hausratversicherung erweitert sich der Schutz über die benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm hinaus – und deckt unter Berücksichtigung der Ausschlüsse nahezu jede unvorhersehbare Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen ab.
Im Standard-, Komfort- und Top-Schutz unserer Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren benannt und versichert, wie zum Beispiel:
- Feuer
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- usw.
Wird ergänzend der Baustein „Unbenannte Gefahren“ eingeschlossen, erhält der Kunde eine sogenannte „Unbenannte Gefahren-Deckung“.
Hierdurch erweitert sich der Versicherungsschutz auch auf jegliche unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen. Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunde nun gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt.
Folgende Schadenbeispiele hierzu:
- Dem Versicherungsnehmer fällt eine schwere Skulptur aus der Hand. Diese rollt die Holztreppe herunter und hinterlässt auf diversen Stufen erhebliche Druckschäden. Teile der Treppe müssen abgeschliffen, repariert bzw. ausgetauscht werden.
- Ein Wildschwein verschafft sich durch eine offenstehende Terrassentür Eintritt ins Haus. Es bricht in Panik aus und zerstört eine Zimmertür sowie den Parkettboden im Wohnzimmer.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind nur ausdrücklich genannte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm versichert. Mit dem Baustein „Unbenannte Gefahren“ wird der Schutz erweitert: Auch unerwartete Schäden, die nicht in der Aufzählung stehen, sind dann abgedeckt – etwa wenn ein Gegenstand herunterfällt und die Treppe beschädigt oder ein Tier ins Haus gelangt und Schäden anrichtet. Ausschlüsse aus dem Bedingungswerk bleiben dabei zu beachten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind im Standard-, Komfort- und Top-Schutz benannt?
Benannt und versichert werden ganz bestimmte Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel usw.
Was bringt der Baustein „Unbenannte Gefahren“?
Wird er ergänzend eingeschlossen, erhält der Kunde eine sogenannte „Unbenannte Gefahren-Deckung“. Der Versicherungsschutz erweitert sich dadurch auch auf jegliche unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen.
Ist damit wirklich alles versichert?
Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunde gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt.
Welche Schäden fallen unter die Deckung?
Beispielsweise Druckschäden an einer Holztreppe durch eine herabgefallene Skulptur oder Schäden an Zimmertür und Parkettboden, die durch ein ins Haus eingedrungenes Wildschwein entstehen.