Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser bezeichnet Rückstau den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem, etwa durch ausufernde Gewässer oder starke Witterungsniederschläge – inklusive der geltenden Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Was gilt als Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Ursache kann sein:
- die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
Selbstbeteiligung:
- je Schadenfall 10 %
- mindestens 500,00 EUR
- höchstens 5.000,00 EUR
Was bedeutet das konkret?
Ein Rückstau entsteht, wenn Wasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließen kann und stattdessen aus dem Rohrsystem des Gebäudes zurück ins Haus gedrückt wird – zum Beispiel bei überlaufenden Gewässern oder heftigem Niederschlag. An einem solchen Schaden beteiligen Sie sich im Rahmen der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Rückstau?
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Welche Ursachen können zu einem Rückstau führen?
Als Ursachen genannt sind die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern sowie Witterungsniederschläge.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Rückstauschaden?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 10 %, mindestens 500,00 EUR und höchstens 5.000,00 EUR.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schadenfall?
Ja, die Selbstbeteiligung von 10 % (mindestens 500,00 EUR, höchstens 5.000,00 EUR) gilt je Schadenfall.