Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser liegt ein Schaden durch Raucheinwirkung dann vor, wenn Rauch plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt – ab dem Komfort-Schutz mitversichert.
Ein Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt (Ab dem Komfort-Schutz versichert).
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Tritt Rauch unerwartet und nicht wie vorgesehen aus einer Anlage wie Heizung, Herd, Feuerung oder Trockner am Versicherungsort aus und wirkt direkt auf Ihre versicherten Sachen ein, spricht man von einer Raucheinwirkung. Dieser Schutz greift ab dem Komfort-Schutz.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Schaden durch Raucheinwirkung vor?
Ein Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.
Aus welchen Anlagen muss der Rauch austreten?
Aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen.
Ab welchem Schutzniveau ist Raucheinwirkung versichert?
Die Raucheinwirkung ist ab dem Komfort-Schutz versichert.
Muss der Rauch direkt auf die Sachen einwirken?
Ja, der Rauch muss unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirken.