Wer eine Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser abgeschlossen hat, muss bestimmte Obliegenheiten vor, während und nach einem Schadensfall beachten – etwa die Abnahme eines nachträglich eingebauten Schornsteins durch den Schornsteinfeger. Werden diese Pflichten verletzt, kann sich das auf den Versicherungsschutz auswirken.
Ein Beispiel für eine Obliegenheitsverletzung im Gebäudebereich ist ein nachträglich eingebauter Schornstein und die fehlende Abnahme durch einen Schornsteinfeger.
Es gibt Obliegenheiten vor, während und nach dem Schadensfall. Die genauen Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bedingungswerk.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als versicherte Person einhalten sollten – zu unterschiedlichen Zeitpunkten: bevor ein Schaden entsteht, während des Schadensfalls und danach. Ein Beispiel aus dem Gebäudebereich ist der nachträglich eingebaute Schornstein, der vom Schornsteinfeger abgenommen werden sollte. Werden solche Pflichten nicht eingehalten, kann das den Versicherungsschutz beeinflussen. Welche Obliegenheiten im Einzelnen gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Was ist eine Obliegenheitsverletzung im Gebäudebereich?
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn eine vereinbarte Pflicht nicht eingehalten wird. Ein Beispiel ist ein nachträglich eingebauter Schornstein und die fehlende Abnahme durch einen Schornsteinfeger.
Wann gelten Obliegenheiten?
Es gibt Obliegenheiten vor, während und nach dem Schadensfall.
Wo finde ich die genauen Obliegenheiten?
Die genauen Obliegenheiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bedingungswerk.
Nennen Sie ein Beispiel für eine solche Obliegenheit?
Ein Beispiel ist die Abnahme eines nachträglich eingebauten Schornsteins durch einen Schornsteinfeger.