Für die Absicherung von Einfamilienhäusern gibt es bei der Domcura Hausratversicherung keine feste Altersgrenze – entscheidend sind bei der Antragsstellung Bauart, Bedachung und Denkmalschutz. Erfahren Sie, wie sich ein Nachlass bei Gebäuden bis 30 Jahre entwickelt und wann eine Sanierung erneut zu einem Rabatt führen kann.
Es gibt hierzu keine feste Grenze. Bei Antragsstellung werden folgende Informationen abgefragt – diese sind ausschlaggebend:
- Bauart
- Bedachung
- Denkmalschutz
Beachten Sie, dass für Gebäude bis zu einem Alter von 30 Jahren ein Nachlass berechnet wird, der sich jährlich um 2 % reduziert.
Sollte eine Sanierung älterer Gebäude nachgewiesen werden, kann unter gewissen Umständen erneut ein Rabatt gewährt werden.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen sich beim Versichern eines Einfamilienhauses nicht an einem festen Höchstalter des Gebäudes orientieren. Wichtiger sind die Angaben zu Bauart, Bedachung und einem möglichen Denkmalschutz. Bei jüngeren Gebäuden kann sich ein Preisvorteil ergeben, der mit den Jahren geringer wird. Wer ein älteres Haus saniert und dies belegen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen wieder die Chance auf einen Rabatt.
Häufige Fragen
Gibt es ein maximales Gebäudealter für die Versicherung eines Einfamilienhauses?
Nein, hierzu gibt es keine feste Grenze. Ausschlaggebend sind die bei der Antragsstellung abgefragten Angaben zu Bauart, Bedachung und Denkmalschutz.
Welche Angaben werden bei der Antragsstellung abgefragt?
Abgefragt werden Bauart, Bedachung und Denkmalschutz. Diese Informationen sind ausschlaggebend.
Wie wirkt sich das Gebäudealter auf den Nachlass aus?
Für Gebäude bis zu einem Alter von 30 Jahren wird ein Nachlass berechnet, der sich jährlich um 2 % reduziert.
Kann ich nach einer Sanierung wieder einen Rabatt erhalten?
Wenn eine Sanierung älterer Gebäude nachgewiesen wird, kann unter gewissen Umständen erneut ein Rabatt gewährt werden.