Bei der Domcura Hausratversicherung im Einfamilienkonzept gilt der Versicherungsschutz auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Eine Ausnahme bilden denkmalgeschützte Objekte mit hohem denkmalfachlichen Mehraufwand – diese können weiterhin nicht versichert werden.
Das Konzept gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz.
Ausnahme: Denkmalgeschützte Objekte, welche einen hohen denkmalfachlichen Mehraufwand aufweisen, können nach wie vor nicht versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Wer ein denkmalgeschütztes Einfamilienhaus bewohnt, kann im Rahmen des Einfamilienkonzepts grundsätzlich Versicherungsschutz erhalten. Nur wenn ein Objekt einen besonders hohen denkmalfachlichen Mehraufwand mit sich bringt, bleibt es vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Gilt das Einfamilienkonzept auch für Gebäude unter Denkmalschutz?
Ja, das Konzept gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz.
Welche denkmalgeschützten Objekte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Denkmalgeschützte Objekte, welche einen hohen denkmalfachlichen Mehraufwand aufweisen, können nach wie vor nicht versichert werden.
Kann ich mein denkmalgeschütztes Einfamilienhaus grundsätzlich versichern?
Grundsätzlich ja, sofern kein hoher denkmalfachlicher Mehraufwand besteht. In diesem Ausnahmefall ist eine Versicherung nicht möglich.