Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser ist die Überdachung des Gartenpools mitversichert, wenn sie fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert ist und der Pool selbst zu den mitversicherten Sachen zählt. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten.
Die Überdachung des Gartenpools ist unter folgenden Voraussetzungen geschützt:
- Die Überdachung ist fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert.
- Der Pool ist eine mitversicherte Sache.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Ist der Pool selbst über die Hausratversicherung mitversichert und die Überdachung fest angebracht – also mit dem Pool oder dem Boden verankert –, dann fällt auch diese Überdachung unter den Versicherungsschutz. Eine lose aufgestellte oder nicht verankerte Abdeckung sowie ein nicht mitversicherter Pool erfüllen diese Bedingungen nicht.
Häufige Fragen
Ist die Überdachung meines Gartenpools mitversichert?
Ja, sofern die Überdachung fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert ist und der Pool eine mitversicherte Sache ist.
Welche Voraussetzungen müssen für den Schutz erfüllt sein?
Die Überdachung muss fest mit dem Pool oder dem Erdreich verankert sein, und der Pool selbst muss eine mitversicherte Sache sein.
Gilt der Schutz auch, wenn der Pool nicht mitversichert ist?
Der Schutz für die Überdachung besteht, sofern der Pool eine mitversicherte Sache ist. Ist der Pool nicht mitversichert, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Für welchen Gebäudetyp gilt dieser Schutz?
Der beschriebene Schutz bezieht sich auf die Hausratversicherung für Einfamilienhäuser.