Mit der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser ist ein Gartenpool mitversichert, sofern er im Boden eingelassen oder fest mit dem Erdreich verankert ist – hier erfahren Sie, welche Bedingungen dafür gelten.
Der Versicherungsschutz für Gartenpools gilt, sofern dieser im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert ist.
Was bedeutet das konkret?
Ein Gartenpool zählt zum versicherten Bereich, wenn er dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist. Entscheidend ist also, dass der Pool entweder in den Boden eingelassen oder fest im Erdreich verankert wurde.
Häufige Fragen
Ist ein Gartenpool über die Hausratversicherung geschützt?
Ja, die Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser bietet Schutz für Gartenpools, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Welche Bedingung muss der Pool für den Versicherungsschutz erfüllen?
Der Schutz gilt, sofern der Pool im Boden eingelassen ist oder fest mit dem Erdreich verankert ist.
Für welchen Gebäudetyp gilt dieser Schutz?
Die beschriebenen Bedingungen beziehen sich auf die Hausratversicherung für Einfamilienhäuser.
Ist auch ein freistehender, nicht verankerter Pool versichert?
Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Pool im Boden eingelassen oder fest mit dem Erdreich verankert ist. Für andere Fälle hängt es vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.