Ein Schaden durch Rauch ist in der Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser klar definiert: Er liegt vor, wenn Rauch plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen am Versicherungsort austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.
Was bedeutet das konkret?
Von einem Schaden durch Rauch spricht man dann, wenn Rauch überraschend und nicht wie vorgesehen aus bestimmten Anlagen am Versicherungsort entweicht. Gemeint sind Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen. Damit ein solcher Schaden vorliegt, muss der ausgetretene Rauch direkt auf die versicherten Sachen einwirken.
Häufige Fragen
Was gilt als Schaden durch Rauch?
Ein Schaden durch Rauch liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen ausgetreten ist und unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.
Aus welchen Anlagen muss der Rauch stammen?
Der Rauch muss aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austreten.
Muss der Rauch unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirken?
Ja. Ein Schaden durch Rauch setzt voraus, dass der ausgetretene Rauch unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirkt.
Muss der Austritt plötzlich und bestimmungswidrig erfolgen?
Ja. Der Rauch muss plötzlich und bestimmungswidrig aus den genannten Anlagen ausgetreten sein.