Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind ganz oder teilweise leerstehende Gebäude nur zum Zeitwert versichert. Erfahren Sie, ab wann ein Gebäude als teilweise leerstehend gilt und welche Ausnahmen für Neubauten und kernsanierte Gebäude bestehen.
Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 13 Nr. 1 b) versichert.
Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude.
Wann gilt ein Gebäude als teilweise leerstehend:
- Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % – bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten – genutzt wird.
- Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend.
Was bedeutet das konkret?
Steht Ihr Mehrfamilienhaus ganz oder teilweise leer, wird im Schadenfall nur der Zeitwert ersetzt – also der Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Ein Gebäude zählt bereits dann als teilweise leerstehend, wenn weniger als 30 % der Einheiten tatsächlich genutzt werden. Dabei gelten auch alle Einheiten ohne ordnungsgemäßen Mietvertrag als leerstehend. Neubauten und kernsanierte Gebäude sind von dieser Regelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Wie sind leerstehende Gebäude versichert?
Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 13 Nr. 1 b) versichert.
Ab wann gilt ein Gebäude als teilweise leerstehend?
Ein Gebäude gilt als teilweise leerstehend, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % – bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten – genutzt wird.
Zählen Einheiten ohne Mietvertrag als Leerstand?
Ja. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend.
Gilt die Zeitwert-Regelung auch für Neubauten?
Nein. Für Neubauten und kernsanierte Gebäude gilt die Zeitwert-Regelung bei Leerstand nicht.