Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert – ohne Anrechnung des Verschuldensgrades, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im TOP-PLUS Schutz gilt der Einschluss zusätzlich bei Obliegenheitsverletzungen bis 50.000,00 EUR.
Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Im TOP-PLUS Schutz ist zudem die grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung bis 50.000,00 EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, ohne dass der Grad des Verschuldens auf die Leistung angerechnet wird. Beim TOP-PLUS Schutz greift dieser Einschluss darüber hinaus auch, wenn eine vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig verletzt wird – hier bis zu einem Betrag von 50.000,00 EUR.
Häufige Fragen
Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
Ja. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, ohne Anrechnung des Verschuldensgrades bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Wird der Verschuldensgrad auf die Leistung angerechnet?
Nein. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles erfolgt keine Anrechnung des Verschuldensgrades.
Was gilt beim TOP-PLUS Schutz zusätzlich?
Im TOP-PLUS Schutz ist zudem die grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung bis 50.000,00 EUR mitversichert.
Bis zu welcher Höhe ist grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung mitversichert?
Im TOP-PLUS Schutz besteht Versicherungsschutz bis 50.000,00 EUR.