Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Schäden durch Graffiti ab und schützt so betroffene Eigentümer. Erfahren Sie, was genau als Graffiti gilt und warum die Beseitigung ohne Begrenzung mitversichert ist.
Als Graffiti gelten Schäden durch vorsätzliche Beschmutzung durch Fassadenmalereien an Gebäudeteilen von versicherten Sachen durch Personen, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind.
Die Beseitigung ist ohne Begrenzung mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird die Fassade oder ein anderer Gebäudeteil eines versicherten Mehrfamilienhauses mutwillig von außenstehenden Personen mit Farbe beschmiert, greift der Versicherungsschutz. Die Kosten für das Entfernen dieser unerwünschten Malereien werden übernommen, ohne dass es dabei eine betragliche Obergrenze gibt.
Häufige Fragen
Was gilt als Graffiti im Sinne der Versicherung?
Als Graffiti gelten Schäden durch vorsätzliche Beschmutzung durch Fassadenmalereien an Gebäudeteilen von versicherten Sachen. Voraussetzung ist, dass sie durch Personen verursacht werden, die nicht Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen sind.
Gibt es eine Begrenzung für die Beseitigungskosten?
Nein. Die Beseitigung ist ohne Begrenzung mitversichert.
Sind Graffiti-Schäden durch den Eigentümer oder Mieter mitversichert?
Nein. Schäden durch Versicherungsnehmer, Pächter/Mieter, Eigentümer oder andere im Versicherungsort berechtigt anwesende Personen gelten nicht als versicherte Graffiti-Schäden.
Gilt der Schutz auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja. Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Schäden durch Graffiti ab und bietet damit Schutz für betroffene Eigentümer.