Bei der Hausratversicherung der DOMCURA werden neben dem eigentlichen Sachschaden auch bestimmte Kosten ersetzt: etwa Aufwendungen zur Schadenabwendung und minderung, Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens sowie notwendige Ausgaben für Notverschalungen, Entsorgung und zusätzliche Leistungen wie Kran-, Gerüst- oder Wiederanbringungskosten – wobei Leistungen der Feuerwehr im öffentlichen Interesse ausgenommen bleiben.
Der Versicherer ersetzt Aufwendungen – auch erfolglose –, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für:
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen),
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten).
Zusätzliche Kosten
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten).
- die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen.
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.).
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
- das Wiederanbringen von Anstrichen, Malereien, Schriften, Sprossen und Stabilisatoren, etc.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt nicht nur den reinen Sachschaden, sondern auch bestimmte Zusatzkosten rund um den Versicherungsfall. Dazu zählen Aufwendungen, die zur Abwendung oder Minderung des Schadens sinnvoll erschienen – auch dann, wenn sie erfolglos blieben. Ebenso werden Kosten für die Feststellung des Schadens, für Notverschalungen und Entsorgung sowie zusätzliche Kosten etwa für Kran, Gerüst oder das Wiederanbringen von Anstrichen ersetzt. Leistungen der Feuerwehr im öffentlichen Interesse sind dagegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Werden auch erfolglose Rettungsversuche erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens auch dann, wenn sie erfolglos bleiben, sofern der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Feuerwehreinsatz?
Nein. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Werden die Kosten für einen Sachverständigen bezahlt?
Nur eingeschränkt. Kosten für einen hinzugezogenen Sachverständigen oder Beistand werden nur ersetzt, soweit der Versicherungsnehmer vertraglich zur Zuziehung verpflichtet ist oder vom Versicherer dazu aufgefordert wurde.
Welche zusätzlichen Kosten nach einem Schaden sind abgedeckt?
Ersetzt werden etwa Notverschalungen und Notverglasungen, Entsorgungskosten sowie zusätzliche Kosten wie Kran- oder Gerüstkosten, das Erneuern von Anstrichen und Verzierungen, das Beseitigen und Wiederanbringen behindernder Sachen und die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk sowie Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019