Bei der Hausratversicherung der DOMCURA wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen, und für nicht rechtzeitig gezahlte Beträge fallen Zinsen an – zwischen 4 und 6 Prozent pro Jahr.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und für den Zinsbeginn ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt die Entschädigung, sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung kann man einen Mindestbetrag als Abschlag verlangen. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, fallen Zinsen an. Verzögert der Versicherungsnehmer selbst die Bearbeitung oder laufen bestimmte Verfahren, kann die Zahlung entsprechend aufgeschoben oder die Frist gehemmt werden.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer die Entschädigung auszahlen?
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich vor der endgültigen Auszahlung schon Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB, beträgt jedoch mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr. Verzinst wird ab Anzeige des Schadens, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Meldung geleistet wird.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen ihn oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019