Bei der Hausratversicherung der DOMCURA entfällt die Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht oder den Versicherer nach dem Schadenfall arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung kürzen – bis zu einer Grenze von 10.000 Euro verzichtet er jedoch auf diesen Einwand.
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Erst nach Überschreitung dieses Betrages wird der Versicherer für den darüber hinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vornehmen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Schaden absichtlich verursacht, bekommt keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzen – allerdings erst oberhalb von 10.000 Euro, bis zu diesem Betrag beruft er sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit. Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer nach dem Schadenfall arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung, entfällt die Leistung ebenfalls. Rechtskräftige Strafurteile gelten dabei jeweils als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden mit Absicht verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was gilt bei grob fahrlässig verursachten Schäden?
Der Versicherer darf seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro beruft er sich jedoch nicht auf grobe Fahrlässigkeit; erst für den darüber hinausgehenden Teil erfolgt eine Verhältniskürzung.
Was passiert, wenn ich beim Schaden falsche Angaben mache?
Täuscht oder versucht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die vorsätzliche Herbeiführung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes festgestellt, gilt sie als bewiesen. Bei einem rechtskräftigen Urteil wegen Betruges oder Betrugsversuches gelten die Voraussetzungen der arglistigen Täuschung als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019