Bei der DOMCURA Hausratversicherung sind versicherte Sachen weltweit auch dann geschützt, wenn sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden – wobei Zeiträume von mehr als drei Monaten nicht mehr als vorübergehend gelten. Erfasst werden auch Gegenstände von Personen in Ausbildung, Wehr- oder Freiwilligendienst, dazu Regelungen zu Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm und Hagel sowie klare Entschädigungsgrenzen.
Versicherte Sachen sind weltweit auch dann versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass sie Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind. Ebenso gilt der Schutz, wenn die Sachen deren Gebrauch dienen oder ihnen geliehen oder übergeben wurden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Bei fremdem Eigentum besteht ein Leistungsanspruch nur, sofern nicht aus einer anderen Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Unselbständiger Hausstand während Wehr- und Zivildienst oder Ausbildung
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird. Dies gilt für den Aufenthalt
- zur Ausbildung,
- zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes,
- zur Ableistung eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr),
- zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes.
Bewohnt der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person während dieser Ausbildung oder Dienste alleine ein Zimmer oder Apartment, so besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn dort ein eigener Haushalt gegründet wurde. Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung, des freiwilligen Wehrdienstes, des internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bundesfreiwilligendienstes.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 20.000,- Euro begrenzt.
Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die dafür genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub
a) Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird,
- die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, oder
- die der Versicherungsnehmer mit der Betreuung der versicherten Sachen beauftragt hat.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
b) Außenversicherungsschutz besteht auch, wenn der Raub an den Personen begangen wird, die der Versicherungsnehmer mit der Betreuung der versicherten Sachen beauftragt hat.
Sturm und Hagel
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der im Versicherungsschein vereinbarten Höchstentschädigung begrenzt.
b) Für Wertsachen und für Sachen in Bankschließfächern gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat ist auch dann geschützt, wenn er sich nur zeitweise – bis zu drei Monaten – außerhalb der versicherten Wohnung befindet, und zwar weltweit. Für Personen in Ausbildung oder in bestimmten Freiwilligen- und Wehrdiensten gilt der auswärtige Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand entsteht; bei einem allein bewohnten Zimmer oder Apartment bleibt der Schutz sogar dann bestehen, wenn dort ein eigener Haushalt gegründet wird. Für Einbruchdiebstahl, Raub sowie Sturm und Hagel gelten jeweils besondere Bedingungen. Die Leistung ist insgesamt auf 10 Prozent der Höchstentschädigung begrenzt, für den unselbständigen Hausstand zusätzlich auf 20.000 Euro je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wie lange gilt Hausrat außerhalb der Wohnung als versichert?
Versicherte Sachen sind weltweit auch geschützt, solange sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Ist der Hausrat während einer Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes versichert?
Ja. Bei Aufenthalt zur Ausbildung, zum freiwilligen Wehrdienst, zum Jugendfreiwilligendienst oder zum Bundesfreiwilligendienst gilt der auswärtige Aufenthalt so lange als vorübergehend, bis ein eigener Hausstand begründet wird. Bei einem allein bewohnten Zimmer oder Apartment besteht Schutz auch bei eigenem Haushalt, längstens bis zum Abschluss der Ausbildung bzw. des Dienstes. Die Entschädigung ist hier auf 20.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung maximal?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der im Versicherungsschein vereinbarten Höchstentschädigung begrenzt. Für Wertsachen und Sachen in Bankschließfächern gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Sind Sturm- und Hagelschäden über die Außenversicherung gedeckt?
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019