In der Hausratversicherung der DOMCURA sind Schäden an versicherten Sachen durch Fahrzeuganprall, Rauch beziehungsweise Ruß sowie Überschalldruckwellen abgesichert – zerstört, beschädigt oder abhandengekommen. Als Fahrzeuganprall gilt die Berührung durch fremde Fahrzeuge, Rauch/Ruß muss plötzlich und bestimmungswidrig austreten, und Druckwellen zählen auch, wenn ein Hubschrauber sie ohne Durchbrechen der Schallmauer auslöst.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Fahrzeuganprall
- Rauch / Ruß
- Überschalldruckwellen
Fahrzeuganprall
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch sonstige Fahrzeuge, ihre Teile oder Ladung. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder von Personen gelenkt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß.
Rauch/Ruß
Ein Schaden durch Rauch/Ruß liegt vor, wenn dieser plötzlich bestimmungswidrig austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Der Rauch/Ruß muss dabei aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen stammen, die sich am Versicherungsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung befinden.
Nicht versichert sind Schäden, die durch die dauernde Einwirkung des Rauches/Rußes entstehen.
Überschalldruckwellen
Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat, und diese Druckwelle unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Mitversichert sind auch Druckwellenschäden, die durch einen Hubschrauber verursacht wurden, ohne dass dieser die Schallgrenze durchbrochen hat.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn ein fremdes Fahrzeug dagegen prallt, wenn plötzlich Rauch oder Ruß aus Heiz-, Koch- oder ähnlichen Anlagen austritt oder wenn eine Überschalldruckwelle einwirkt. Fährt der Versicherungsnehmer oder eine im Haushalt lebende Person das Fahrzeug selbst, ist ein Anprall nicht gedeckt; ebenso wenig Verschleiß oder dauerhafte Rauch-/Rußeinwirkung. Auch Druckwellen durch einen Hubschrauber sind eingeschlossen, selbst ohne Durchbrechen der Schallmauer. Ob ein Selbstbehalt gilt, steht im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden versichert, wenn ich mit dem eigenen Auto gegen mein Hausrat fahre?
Nein. Fahrzeuganprall setzt voraus, dass das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder von einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gelenkt wird.
Welche Rauch- oder Rußschäden sind abgedeckt?
Ersetzt werden Schäden, wenn Rauch oder Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen am Versicherungsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Schäden durch dauernde Einwirkung sind nicht versichert.
Sind Druckwellenschäden durch einen Hubschrauber mitversichert?
Ja. Mitversichert sind auch Druckwellenschäden, die ein Hubschrauber verursacht, ohne die Schallgrenze zu durchbrechen.
Gibt es einen Selbstbehalt bei diesen Schäden?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019