Die DOMCURA leistet in der Hausratversicherung Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion oder durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Der Abschnitt beschreibt genau, was jeweils unter diesen Gefahren zu verstehen ist, welche Seng- und Schmorschäden mitversichert sind und dass Schäden durch Erdbeben nicht abgedeckt sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Verpuffung, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, deren Teile oder deren Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Dies gilt nicht für sogenannte Seng- und Schmorschäden, welche jedoch mitversichert sind.
Mitversichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Der Versicherer leistet jedoch auch Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss (z. B. Influenz, Induktion) infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Verpuffung
Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben.
Besondere Vereinbarung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer ersetzt Schäden an versicherten Sachen, wenn diese durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion oder durch ein herabstürzendes oder anprallendes Luftfahrzeug entstehen. Für jede dieser Gefahren ist genau festgelegt, was darunter zu verstehen ist. Seng- und Schmorschäden sowie bestimmte Überspannungsschäden nach einem Blitz sind mitversichert. Schäden durch Erdbeben sind dagegen ausgeschlossen, und ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt steht im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden über den Brandschutz abgedeckt?
Ein reiner Brand liegt bei Seng- und Schmorschäden zwar nicht vor, dennoch sind diese Schäden ausdrücklich mitversichert.
Zahlt die Versicherung bei einem Blitzeinschlag auch für Elektrogeräte?
Ja. Neben dem unmittelbaren Blitzübergang leistet der Versicherer auch für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Sind Erdbebenschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Wo finde ich, ob ein Selbstbehalt vereinbart wurde?
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019