Wenn die DOMCURA in der Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, geht ein bestehender Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten in Höhe der Leistung auf den Versicherer über. Zugleich muss der Versicherungsnehmer diesen Anspruch fristgerecht wahren und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen – sonst drohen Leistungskürzungen. Ein Sonderfall gilt bei Personen aus der häuslichen Gemeinschaft.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Nach dem Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer muss der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken, soweit dies erforderlich ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherer für einen Schaden, übernimmt er in dieser Höhe auch den Ersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen einen Dritten hätte. Für den Versicherungsnehmer darf dieser Übergang keine Nachteile bringen. Gegen Personen aus dem eigenen Haushalt wird der Anspruch grundsätzlich nicht durchgesetzt, außer diese haben den Schaden vorsätzlich verursacht. Der Versicherungsnehmer muss seinen Anspruch fristgerecht sichern und bei der Durchsetzung mitwirken, sonst kann die Leistung ganz oder teilweise entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Kann der Versicherer sich an einer Person aus meinem Haushalt schadlos halten?
Richtet sich der Anspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Schadeneintritt in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung mitwirken, soweit erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht leistungspflichtig, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung darf er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019