Die DOMCURA garantiert in ihrer Hausratversicherung, dass die vereinbarten Versicherungsbedingungen von den GDV-Empfehlungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen und zusätzlich die Mindestleistungsstandards eitskreises „Beratungsprozesse" erfüllen. Damit ist ein doppelter Bedingungsvergleich abgesichert.
Der Versicherer garantiert dem Versicherungsnehmer, dass die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen (Stand 26.05.2017) abweichen. Zu diesen zugrunde liegenden Bedingungen zählen zum Beispiel die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen sowie vereinbarte Besondere Bedingungen.
Arbeitskreisgarantie
Der Versicherer garantiert dem Versicherungsnehmer, dass die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (zum Beispiel Allgemeine Bedingungen, Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen, vereinbarte Besondere Bedingungen) die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" (Stand 08.08.2018) empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass die vereinbarten Bedingungen im Vergleich zu den GDV-Empfehlungen nur besser sind – Abweichungen wirken sich ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers aus. Zusätzlich garantiert er, dass die Bedingungen die Mindestleistungsstandards des Arbeitskreises „Beratungsprozesse" erfüllen. Dieser Arbeitskreis ist eine Initiative von Vermittlerverbänden und Servicegesellschaften und empfiehlt Risikoanalysen sowie Mindestleistungsstandards für Vermittler.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019