Bei der DOMCURA Hausratversicherung ist der Versicherungsort dort, wo Ihr Hausrat geschützt ist: die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, Räume oder die dort genannte Wohnung. Dazu zählen auch Schwimmhallen, private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück sowie mitversicherte Garagen. Für bewegliche Sachen gilt der Schutz nur innerhalb dieses Versicherungsortes.
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Ebenso zählt dazu die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zum Versicherungsort gehören außerdem:
- Schwimmhallen
- private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück
- mitversicherte Garagen
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, an welchen Stellen Ihr Hausrat geschützt ist. Das sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude, Räume oder die dort bezeichnete Wohnung. Zusätzlich gelten auch Schwimmhallen, private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück sowie mitversicherte Garagen als Versicherungsort. Der Schutz für bewegliche Sachen greift nur, solange sie sich innerhalb dieses Versicherungsortes befinden.
Häufige Fragen
Wo genau gilt der Versicherungsort bei meiner Hausratversicherung?
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden beziehungsweise die dort bezeichnete Wohnung.
Sind Nebengebäude wie Gartenhaus oder Garage mitversichert?
Ja, zum Versicherungsort gehören auch Schwimmhallen sowie private Gewächs-, Garten- und Gerätehäuser auf demselben Grundstück und mitversicherte Garagen.
Gilt der Schutz für bewegliche Sachen auch außerhalb der Wohnung?
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019