Bei der Hausratversicherung der DOMCURA muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Das betrifft nicht nur allgemeine Fragen, sondern ausdrücklich auch die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Dies gilt auch für die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt eine Person, die den Versicherungsnehmer vertritt (Repräsentant), so wird deren Wissen und Handeln so behandelt, als hätte der Versicherungsnehmer selbst so gehandelt oder etwas gewusst. Diese Zurechnung gilt auch mit Blick auf die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten meines Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Gilt die Zurechnung auch für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen?
Ja, die Zurechnung von Kenntnis und Verhalten der Repräsentanten gilt auch für die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019