Bei der Hausratversicherung von DOMCURA gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden oder Kunstgegenstände besondere Höchstgrenzen: Pro Versicherungsfall werden bis zu 20.000 Euro für Wertsachen erstattet, wobei außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes deutlich niedrigere Einzelgrenzen greifen – etwa 1.000 Euro für Bargeld oder 5.000 Euro für Urkunden und Wertpapiere.
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht unter Schmucksachen genannte Sachen aus Silber
- Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Als freistehende Wertschutzschränke weisen sie ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht sind sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20.000,- Euro, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 1.000,- Euro insgesamt für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 5.000,- Euro insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 20.000,- Euro insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
- 10.000,- Euro insgesamt für Sachen in Bankschließfächern
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Kunstgegenstände oder Antiquitäten sind mitversichert, allerdings nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Insgesamt gilt je Versicherungsfall eine Grenze von 20.000 Euro für Wertsachen. Werden die Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich niedrigere Einzelgrenzen für die verschiedenen Wertsachen-Arten. Ein Wertschutzschrank muss dabei bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht oder Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe sind Wertsachen abgesichert?
Für Wertsachen gilt je Versicherungsfall eine besondere Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was ändert sich, wenn die Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Dann gelten zusätzliche Einzelgrenzen: 1.000 Euro für Bargeld und Geldkartenbeträge, 5.000 Euro für Urkunden und Wertpapiere, 20.000 Euro für Schmuck, Gold und Ähnliches sowie 10.000 Euro für Sachen in Bankschließfächern.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er fachmännisch verankert oder bündig in Wand bzw. Fußboden eingelassen sein.
Zählen Möbel zu den versicherten Wertsachen als Antiquitäten?
Nein. Antiquitäten (über 100 Jahre alte Sachen) gehören zwar zu den versicherten Wertsachen, Möbelstücke sind davon jedoch ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019