Bei der Hausratversicherung von DOMCURA ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung versichert, wobei zum Hausrat alle Sachen der privaten Nutzung sowie Wertsachen, Einbaumöbel, bestimmte Fahrzeuge wie Pedelecs, Haustiere und beruflich genutzte eitsgeräte gehören. Zugleich wird festgelegt, welche Räume zum Versicherungsort zählen und welche Sachen wie Kraftfahrzeuge, Boote oder Daten nicht mitversichert sind.
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Auch Hausrat, der wegen eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt wird, ist versichert. Voraussetzung ist, dass er in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Definitionen
- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er daher die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennen-/Satellitenanlagen, Markisen, Sonnenschirme/Sonnensegel, Terrassenüberdachungen, Balkonverkleidungen, Überwachungseinrichtungen, Smart-Home-Technik und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (außer Windkraftanlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rollatoren, sonstige Gehilfen, Rasenmäher, Go-Karts und Modell- und Spielfahrzeuge sowie elektrounterstützte Fahrräder/Lastenfahrräder/Tretroller bzw. Pedelecs mit einer elektromotorischen Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Motor-Nenndauerleistung von 250 Watt. Voraussetzung ist, dass eine etwaig vorhandene motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe technisch auf maximal 6 km/h beschränkt ist und keine Versicherungspflicht besteht.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
- nichteingebaute Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen, Booten und Anhängern sowie Dachträger und Kindersitze.
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zur Wohnung gehören auch:
- Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen, Freisitze.
- ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Gartenanteile sowie Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese in der gleichen oder angrenzenden Gemeinde befinden.
Versicherungsschutz besteht auch in Bankschließfächern, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Nicht versicherte Sachen, Daten und Programme
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind unter den in das Gebäude eingefügten Sachen genannt.
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter den Hausrat-Definitionen genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter den Hausrat-Definitionen genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen).
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung, also alle Sachen für die private Nutzung – dazu zählen auch Wertsachen, Bargeld, bestimmte Einbaumöbel, Haustiere und beruflich genutzte Arbeitsgeräte. Außerdem ist geregelt, welche Räume und Flächen zum Versicherungsort gehören, etwa Balkone, Gartenanteile, Nebengebäude und in bestimmten Fällen Garagen sowie Bankschließfächer. Nicht mitversichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, fremder Hausrat von Mietern sowie anderweitig versicherte Sachen. Elektronisch gespeicherte Daten gelten nicht als Sachen und sind nur bei gesonderter Vereinbarung erfasst.
Häufige Fragen
Sind auch Pedelecs oder E-Bikes über den Hausrat versichert?
Ja, elektrounterstützte Fahrräder, Lastenfahrräder, Tretroller bzw. Pedelecs zählen zum Hausrat, wenn die elektromotorische Tretunterstützung bis 25 km/h reicht, die maximale Motor-Nenndauerleistung 250 Watt beträgt, eine etwaige motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe auf maximal 6 km/h beschränkt ist und keine Versicherungspflicht besteht.
Gehört meine Garage zum Versicherungsort?
Privat genutzte Garagen werden der Wohnung zugerechnet, wenn sie sich in der gleichen oder einer angrenzenden Gemeinde befinden. Auch Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf dem Grundstück der versicherten Wohnung gehören dazu, sofern sie privat genutzt werden.
Ist mein Auto über die Hausratversicherung mitversichert?
Nein, Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von ihrer Versicherungspflicht. Ausnahme sind bestimmte, ausdrücklich genannte Sachen wie nichteingebaute Teile, Zubehör, Dachträger und Kindersitze.
Sind meine gespeicherten Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gelten nicht als Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung ausschließlich privat genutzter Daten und Programme sind nur versichert, wenn dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019