Bei der Hausratversicherung der DOMCURA besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen. Diese Embargobestimmung erfasst zusätzlich US-Sanktionen mit Bezug auf den Iran, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine Sanktionen oder Embargos entgegenstehen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Gemeint sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so weit und so lange, wie keine geltenden Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands dem entgegenstehen. Das betrifft Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken – aber nur dann, wenn dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Embargobestimmung nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstehen.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden – allerdings nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt die Embargobestimmung unabhängig von den übrigen Vertragsregelungen?
Ja, die Einschränkung des Versicherungsschutzes durch Sanktionen und Embargos gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019