Wer seinen Hausrat bei DOMCURA und zusätzlich bei einem weiteren Versicherer gegen dieselbe Gefahr absichert, muss diese Mehrfachversicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie den Versicherungsumfang nennen. Ab einem Hausratgesamtversicherungswert von 250.000 Euro kann eine verletzte Anzeigepflicht zur Kündigung oder Leistungsfreiheit führen; außerdem gilt, dass die Entschädigung aus allen Verträgen zusammen den tatsächlichen Schaden nicht übersteigt und eine in Bereicherungsabsicht geschlossene Mehrfachversicherung nichtig ist.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und der Versicherungsumfang anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht ab einem Hausratgesamtversicherungswert von 250.000,- Euro
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Summe der Entschädigungen zusammen den Versicherungswert übersteigt oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn das gesamte Risiko nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungswerte in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Die Aufhebung des Vertrages wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wer sein Hab und Gut bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr absichert, muss dies dem Versicherer sofort melden und dabei den anderen Versicherer und den Umfang der anderen Versicherung angeben. Wird diese Meldepflicht ab einem Hausratgesamtversicherungswert von 250.000 Euro absichtlich oder grob fahrlässig verletzt, drohen Kündigung oder Leistungsfreiheit. Insgesamt erhält man aus allen Verträgen zusammen nie mehr als den tatsächlichen Schaden. Wurde eine Mehrfachversicherung geschlossen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig; wer versehentlich mehrfach versichert ist, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich meinen Hausrat bei mehreren Versicherern versichert habe?
Sie müssen dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie den Versicherungsumfang angeben.
Welche Folgen hat es, wenn ich die andere Versicherung nicht melde?
Ab einem Hausratgesamtversicherungswert von 250.000 Euro kann der Versicherer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt aber nicht ein, wenn der Versicherer schon vor dem Versicherungsfall von der anderen Versicherung wusste.
Bekomme ich bei einer Mehrfachversicherung mehr Geld ausgezahlt?
Nein. Der Versicherungsnehmer kann insgesamt nicht mehr als den ihm entstandenen Schaden verlangen. Erhält er aus anderen Verträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich der Anspruch entsprechend.
Was passiert, wenn eine Mehrfachversicherung in Bereicherungsabsicht abgeschlossen wurde?
Jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag ist nichtig. Der Versicherer behält den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019