Bei der Hausratversicherung der DOMCURA wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug. Geregelt sind außerdem die Folgen einer Mahnung mit Zwei-Wochen-Frist, die mögliche Leistungsfreiheit und Kündigung sowie eine Beitragsbefreiung, wenn der Versicherungsnehmer unverschuldet eitslos wird.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig. Das ist jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt der Fall. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst ist.
Verzug und Schadenersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrages nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach der Regelung zur Leistungsfreiheit nach Mahnung bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer arbeitslos, gilt für die Zahlung des Folgebeitrags Folgendes als vereinbart:
- Für die beitragsfreie Weiterführung des Vertrages ist Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 2 Jahre ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen und außerdem bei Antragsunterzeichnung in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis stand.
- Als Selbstständiger muss er mindestens 2 Jahre lang ununterbrochen im Rahmen desselben Unternehmens oder Betriebs tätig gewesen sein.
- Für geringfügig Beschäftigte gilt diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung nicht.
- Wird der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages ohne eigenes Verschulden arbeitslos und weist er dies entsprechend nach, so wird der Versicherungsvertrag von Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur zweiten auf diesen Zeitpunkt folgenden Hauptfälligkeit beitragsfrei gestellt.
- Bereits bezahlte Beiträge werden ab Eintritt der Arbeitslosigkeit zeitanteilig für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit zurückerstattet. Der beitragsfreie Zeitraum endet mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, spätestens mit der zweiten auf den Beginn der Arbeitslosigkeit folgenden Hauptfälligkeit. Danach wird der Vertrag unverändert, jedoch beitragspflichtig weitergeführt.
- Die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit ist vom Versicherungsnehmer während des beitragsfreien Zeitraumes unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Versicherungsnehmer es, die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit während des beitragsfreien Zeitraumes unverzüglich anzuzeigen, und ereignet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherer diese Anzeige hätte zugehen müssen, ein Schadenereignis, so besteht unter der Voraussetzung Versicherungsschutz, dass die Beitragszahlungen, die vom Versicherungsnehmer seit diesem Zeitpunkt hätten geleistet werden müssen, unverzüglich nachgeholt werden.
- Befindet sich der Versicherungsnehmer mit der Beitragszahlung in Verzug, gelten die Vorschriften zum Schadenersatz bei Verzug sowie zur Kündigung nach Mahnung fort.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt man einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, gerät man automatisch in Verzug, sofern man die Verspätung selbst zu vertreten hat. Der Versicherer kann dann in Textform mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen; danach drohen Leistungsfreiheit und Kündigung. Wird nach einer Kündigung innerhalb eines Monats gezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise beitragsfrei weitergeführt werden.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit einem Folgebeitrag in Verzug?
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät man ohne Mahnung in Verzug, allerdings nur, wenn man die verspätete Zahlung selbst zu vertreten hat. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst ist.
Welche Frist muss der Versicherer mir bei einer Mahnung einräumen?
Bei der Mahnung in Textform muss die gesetzte Zahlungsfrist mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Zudem müssen die rückständigen Beträge einzeln beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit einer Fristbestimmung verbunden, wird sie unwirksam, wenn innerhalb eines Monats nach Fristablauf gezahlt wird. Die Leistungsfreiheit bleibt allerdings bis zur Zahlung bestehen.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich arbeitslos werde?
Wird man während der Laufzeit ohne eigenes Verschulden arbeitslos und weist dies nach, wird der Vertrag von Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur zweiten folgenden Hauptfälligkeit beitragsfrei gestellt. Voraussetzung ist unter anderem, dass man zuvor mindestens 2 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig tätig war; für geringfügig Beschäftigte gilt diese Beitragsbefreiung nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019