Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser sind Solaranlagen, Photovoltaik und Wärmepumpen im Rahmen der versicherten Gefahren mitversichert. Erfahren Sie, auf welcher Grundlage der Bedingungen dieser Schutz gilt und was das für Ihr Zuhause bedeutet.
Ja. Gemäß § 6 Nr. 4 der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen an Ihrem Einfamilienhaus zählen zum mitversicherten Umfang. Kommt es zu einem versicherten Schadenereignis, sind diese Anlagen im Rahmen der versicherten Gefahren eingeschlossen. Die maßgebliche Grundlage bildet § 6 Nr. 4 der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Häufige Fragen
Sind Solaranlagen und Photovoltaik mitversichert?
Ja. Solaranlagen und Photovoltaik sind im Rahmen der versicherten Gefahren mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Wärmepumpen?
Ja. Auch Wärmepumpen sind im Rahmen der versicherten Gefahren mitversichert.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Die Mitversicherung erfolgt gemäß § 6 Nr. 4 der Allgemeinen Wohngebäudebedingungen.
Für welchen Gebäudetyp gilt diese Regelung?
Die Angaben beziehen sich auf die Hausratversicherung für Einfamilienhäuser.