Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser ist der Mietausfall für Eigentümer abgesichert: Muss ein Mieter wegen eines versicherten Schadens keine Miete mehr zahlen, wird diese zum ortsüblichen Mietwert übernommen.
Ist ein Mieter aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr dazu verpflichtet, seine Miete zu zahlen, dann wird die Miete zum ortsüblichen Mietwert übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Fällt Mietwohnraum durch einen versicherten Schaden aus und muss der Mieter deshalb keine Miete mehr zahlen, springt der Versicherungsschutz ein. Als Eigentümer erhalten Sie in diesem Fall einen Ersatz, der sich am ortsüblichen Mietwert orientiert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird der Mietausfall übernommen?
Der Mietausfall wird übernommen, wenn ein Mieter aufgrund eines versicherten Schadens nicht mehr dazu verpflichtet ist, seine Miete zu zahlen.
In welcher Höhe wird die Miete ersetzt?
Die Miete wird zum ortsüblichen Mietwert übernommen.
Für wen ist der Mietausfall relevant?
Die Absicherung des Mietausfalls betrifft Eigentümer eines Einfamilienhauses im Rahmen der Domcura Hausratversicherung.
Was ist die Voraussetzung für die Mietausfallzahlung?
Voraussetzung ist ein versicherter Schaden, aufgrund dessen der Mieter nicht mehr zur Zahlung der Miete verpflichtet ist.