In der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser gilt für die Entfernung der Garage vom versicherten Grundstück eine klare Vorgabe: Sie darf maximal 500 Meter Luftlinie entfernt liegen, damit der Versicherungsschutz greift.
Die Garage darf max. 500 Meter Luftlinie vom versicherten Grundstück liegen.
Was bedeutet das konkret?
Gehört zu Ihrem Einfamilienhaus eine Garage, die nicht direkt am versicherten Grundstück liegt, ist die Entfernung entscheidend. Solange die Garage nicht weiter als 500 Meter Luftlinie vom versicherten Grundstück entfernt ist, bleibt sie im Rahmen des Versicherungsschutzes berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wie weit darf die Garage vom versicherten Grundstück entfernt sein?
Die Garage darf maximal 500 Meter Luftlinie vom versicherten Grundstück entfernt liegen.
Wie wird die Entfernung der Garage gemessen?
Die Entfernung wird in Luftlinie zwischen der Garage und dem versicherten Grundstück gemessen.
Für welchen Gebäudetyp gilt diese Regelung?
Diese Regelung betrifft die Hausratversicherung für Einfamilienhäuser.
Was passiert, wenn die Garage weiter als 500 Meter entfernt ist?
Die maximal zulässige Entfernung beträgt 500 Meter Luftlinie. Ob und wie ein darüber hinausgehender Fall behandelt wird, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.