Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser ist eine generelle Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre bei Neuabschluss nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch: Fehlt der Nachweis bei Gebäuden mit einem Alter über 30 Jahren, wird die Entschädigungsleistung begrenzt.
Für die Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre bei Neuabschluss gilt:
- Eine generelle Dichtigkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Bei fehlendem Nachweis ist bei Gebäuden mit einem Alter > 30 Jahren die Entschädigungsleistung begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen bei Abschluss der Hausratversicherung für ein Einfamilienhaus nicht grundsätzlich nachweisen, dass die Ableitungsrohre dicht sind. Ist das Gebäude jedoch älter als 30 Jahre und liegt kein solcher Nachweis vor, kann die Höhe der Entschädigung eingeschränkt sein.
Häufige Fragen
Ist bei Neuabschluss eine Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre nötig?
Nein. Eine generelle Dichtigkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn kein Nachweis vorliegt?
Bei Gebäuden mit einem Alter über 30 Jahren ist die Entschädigungsleistung ohne Nachweis begrenzt.
Ab welchem Gebäudealter ist der Nachweis relevant?
Bei Gebäuden mit einem Alter von mehr als 30 Jahren.
Gilt diese Regelung für Einfamilienhäuser?
Ja, die Regelung betrifft die Hausratversicherung für Einfamilienhäuser.