Bei der Domcura Hausratversicherung ist bei sanierten Objekten stets das Ursprungsbaujahr anzugeben – dieser Wert ist maßgeblich für den Versicherungsschutz und darf nicht durch das Sanierungsjahr ersetzt werden.
Bei sanierten Objekten muss immer das Ursprungsbaujahr angegeben werden.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Gebäude umfassend saniert wurde, ist für die Angabe in der Hausratversicherung nicht das Jahr der Sanierung entscheidend, sondern das ursprüngliche Baujahr des Objekts. Dieses Ursprungsbaujahr ist bei der Angabe zugrunde zu legen.
Häufige Fragen
Welches Baujahr muss ich bei einem sanierten Objekt angeben?
Bei sanierten Objekten muss immer das Ursprungsbaujahr angegeben werden.
Darf ich das Jahr der Sanierung als Baujahr angeben?
Nein. Auch bei sanierten Objekten ist stets das Ursprungsbaujahr anzugeben, nicht das Sanierungsjahr.
Warum ist die Angabe des Baujahrs wichtig?
Die Angabe des Baujahrs hat Einfluss auf den Versicherungsschutz. Deshalb ist bei sanierten Objekten das Ursprungsbaujahr anzugeben.