Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser gelten Muffen-Versatz und Beschädigungen durch Wurzeleinwuchs nicht als versicherter Rohrbruch – erst wenn durch diese Ereignisse die Rohrsubstanz beschädigt wird oder bricht, sieht die Situation anders aus.
Hierbei handelt es sich nicht um den Bruch von Rohren. Anders hingegen, wenn durch diese Ereignisse auch die Rohrsubstanz beschädigt wird bzw. bricht.
Was bedeutet das konkret?
Ein bloßer Versatz von Muffen oder das Einwachsen von Wurzeln zählt für sich genommen nicht als Rohrbruch. Entscheidend ist, ob die Rohrsubstanz selbst beschädigt wird oder bricht – erst dann liegt ein anderer Sachverhalt vor. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt ein Muffen-Versatz als versicherter Rohrbruch?
Nein. Muffen-Versatz wird nicht als versicherter Rohrbruch betrachtet, da es sich dabei nicht um den Bruch von Rohren handelt.
Ist eine Beschädigung durch Wurzeleinwuchs abgedeckt?
Eine Beschädigung durch Wurzeleinwuchs wird nicht als versicherter Rohrbruch betrachtet, da es sich hierbei nicht um den Bruch von Rohren handelt.
Wann liegt ein anderer Sachverhalt vor?
Anders ist es, wenn durch Muffen-Versatz oder Wurzeleinwuchs auch die Rohrsubstanz beschädigt wird bzw. bricht.
Für welchen Gebäudetyp gilt diese Regelung?
Die Regelung bezieht sich auf die Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser.