Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erläutert, wie sie auf Leerstand reagiert und welche Regelungen dabei zu beachten sind.
Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 13 Nr. 1 b) versichert.
Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude. Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 % - bezogen auf die vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten - genutzt wird. Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend.