Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser definiert die Innovationsklausel und erklärt ihre Bedeutung für den Versicherungsschutz.
Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.