In der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser stellt sich die Frage, ob Muffen-Versatz und Beschädigung durch Wurzeleinwuchs als Rohrbruch gelten.
Hierbei handelt es sich nicht um den Bruch von Rohren. Anders hingegen, wenn durch diese Ereignisse auch die Rohrsubstanz beschädigt wird bzw. bricht.